Adler
Kiesgrube
ganzjährig freigegeben.
Das Eisfischen ist nicht gestattet.
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Friedlsee
ganzjährig freigegeben.
Das Eisfischen ist nicht gestattet.
Dies gilt auch für den
eisfreien Teil im Bereich der Umwälzpumpe im Hüttenbereich.
Brachsenschonmaß und deren Fangbeschränkung sind aufgehoben
Das Anfüttern ist verboten, Ausnahme nur mit Futterkorb |

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Inn-Stausee
ganzjährig
frei, mit Einschränkung der Bereiche des Naturschutz- und Vogelschutzgebietes.
Es darf jährlich nur ein Huchen gefangen werden.
Hechtschonzeit von 15. Februar bis 15. April |

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Inn I
Stauwerk Wasserburg bis Haager Kraftwerk bei Urfarn
gesperrt von 15. Februar bis 15. April. Das Fischen
ist nur mit einer Gerte erlaubt. In der Zeit vom 16. April bis 30.
April darf nur mit Blinker, Spinner, Wobbler, Gummifisch, Fliege und
dem Tiroler Hölzl (max. 3 Fliegen) gefischt werden. Ab 01. Mai
dürfen nur oben aufgeführte künstliche Köder, Würmer, Maden,
tote Köderfische und Fischfetzen verwendet werden. Alle anderen
Köder, das Anfüttern und auch die Verwendung eines Futterkörbchens
ist verboten.
Ganzjährige Schonung der Äsche.
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Inn
II
Haager Kraftwerk bei Urfarn bis Stauwerk Teufelsbruck
ganzjährig freigegeben, ganzjährige Schonung der Äsche. |

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Katzbach
ganzjährig freigegeben
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Murn 1
Brücke Breitenbach bis Wehranlage Weichselbaum.
ganzjährig freigegeben.
Das
Befischen ist nur mit einer Gerte gestattet. Die Verwendung des
Tiroler Hölzl und der Köderfischfang ist verboten. Ab der Brücke bei
Breitenbach (Grenztafel) bis zur Brücke im Verlauf der
Verbindungsstraße Schonstett - Aham sind nur künstliche Köder mit
Einfachhaken erlaubt. Das sind: Spinner, Blinker, Gummifisch und
Fliege.
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Murn 2
Von Wehranlage Weichselbaum bis Verbindungsstraße Griesstätt-Vogtareuth
ganzjährig
freigegeben. Das Befischen ist nur mit einer Gerte gestattet. Das
Fischen mit dem Tiroler Hölzl und der Köderfischfang ist verboten.
Ab Wehranlage Weichselbaum bis ca. 2 km flußabwärts (s.
Hinweistafel) gelten die gleichen Bestimmungen wie Murn I.
(künstliche Köderstrecke mit Einfachhaken). |
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Staudhamer Kiesgrube
ganzjährig freigegeben
Das Befischen mit dem Belly-Boat ist erlaubt
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Achen
Nur 15 Begehungen pro Jahr, die vor dem fischen einzutragen sind.
Die Achen ist vom 01. Oktober bis 15. April gesperrt. Das
Befischen ist nur mit einer Gerte erlaubt. Das Fischen mit Tiroler
Hölzl und der Köderfischfang ist verboten. Es dürfen nur künstliche
Köder mit Einfachhaken verwendet werden, das sind Blinker, Spinner,
Wobbler, Gummifisch und Fliege. Es dürfen nur 2 Salmoniden täglich gefangen
werden. Sämtliche Umleitungs- und Nebenbäche sind gesperrt.
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Penzinger See
ganzjährig freigegeben. Das Eisfischen ist nicht gestattet.
Brachsenschonmaß und deren Fangbegrenzung sind aufgehoben. Es darf
täglich nur ein Raubfisch gefangen werden.
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Laimbach
ganzjährig freigegeben
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Staudhamer See
ganzjährig
freigegeben.
Das Eisfischen ist nicht gestattet. Es darf täglich nur ein
Raubfisch gefangen werden.
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