Allgemeines

Das Befischen der Vereingewässer ist mit 2 Gerten erlaubt, davon ausgenommen ist der Inn I - Stauwerk Wasserburg bis Haager Kraftwerk bei Vorderleiten, sowie Murn I+II und die Achen.
Bei Murn I+II, sowie der Achen ist auf die besonderen Kunstköderstrecken zu achten. Hier dürfen nur mit Blinker, Spinner, Wobbler, Gummifisch und Fliege mit Einfachhaken verwendet werden.
Das Fischen mit dem Tiroler Hölzl ist nur mit maximal 3 Fliegen erlaubt.
Das Fischen vom Boot ist in allen Vereinsgewässern verboten, ausgenommen Penzinger See, Adler Kiesgrube und Staudhamer See mit Vereinsbooten.

Beginn und Ende des Fischens- der Fischtag beginnt eine Stunde vor Sonnenaufgang und endet mit dem Nachtfischen um 24.00 Uhr.
Die Sommerzeit ist entsprechend zu beachten.

Das Fischen auf Raubfische ist untersagt wenn blaue Bojen gesetzt sind.

Das Fischen auf Friedfische ist untersagt wenn rote Bojen gesetzt sind. 
 
Das Fischen in allen Vereingewässern erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Wechsel von Aktiv auf Passiv und umgekehrt muss spätestens bis 01.11 jeden Jahres beim Schriftführer angezeigt werden.
 
Adler Kiesgrube
ganzjährig freigegeben.
Das Eisfischen ist nicht gestattet.
 

 

Friedlsee
ganzjährig freigegeben.
Das Eisfischen ist nicht gestattet. Dies gilt auch für den
eisfreien Teil im Bereich der Umwälzpumpe im Hüttenbereich.
Brachsenschonmaß und deren Fangbeschränkung sind aufgehoben
Das Anfüttern ist verboten, Ausnahme nur mit Futterkorb


 

Inn-Stausee
ganzjährig frei, mit Einschränkung der Bereiche des Naturschutz- und Vogelschutzgebietes. Es darf jährlich nur ein Huchen gefangen werden.
Hechtschonzeit von 15. Februar bis 15. April


 


Inn I
Stauwerk Wasserburg bis Haager Kraftwerk bei Urfarn
gesperrt von 15. Februar bis 15. April. Das Fischen ist nur mit einer Gerte erlaubt. In der Zeit vom 16. April bis 30. April darf nur mit Blinker, Spinner, Wobbler, Gummifisch, Fliege und dem Tiroler Hölzl (max. 3 Fliegen) gefischt werden. Ab 01. Mai dürfen nur oben aufgeführte künstliche Köder, Würmer, Maden, tote Köderfische und Fischfetzen verwendet werden. Alle anderen Köder, das Anfüttern und auch die Verwendung eines Futterkörbchens ist verboten.
Ganzjährige Schonung der Äsche.
 
Inn II
Haager Kraftwerk bei Urfarn bis Stauwerk Teufelsbruck
ganzjährig freigegeben, ganzjährige Schonung der Äsche.


 


Katzbach
ganzjährig freigegeben
 


Murn 1 
Brücke Breitenbach bis Wehranlage Weichselbaum.
ganzjährig freigegeben.
Das Befischen ist nur mit einer Gerte gestattet. Die Verwendung des Tiroler Hölzl und der Köderfischfang ist verboten. Ab der Brücke bei Breitenbach (Grenztafel) bis zur Brücke im Verlauf der Verbindungsstraße Schonstett - Aham sind nur künstliche Köder mit Einfachhaken erlaubt. Das sind: Spinner, Blinker, Gummifisch und Fliege.
 


Murn 2 
Von Wehranlage Weichselbaum bis Verbindungsstraße Griesstätt-Vogtareuth
ganzjährig freigegeben. Das Befischen ist nur mit einer Gerte gestattet. Das Fischen mit dem Tiroler Hölzl und der Köderfischfang ist verboten. Ab Wehranlage Weichselbaum bis ca. 2 km flußabwärts (s. Hinweistafel) gelten die gleichen Bestimmungen wie Murn I. (künstliche Köderstrecke mit Einfachhaken).


Staudhamer Kiesgrube
ganzjährig freigegeben
Das Befischen mit dem Belly-Boat ist erlaubt
 


 

 
Achen
Nur 15 Begehungen pro Jahr, die vor dem fischen einzutragen sind.
Die Achen ist vom 01. Oktober bis 15. April gesperrt. Das Befischen ist nur mit einer Gerte erlaubt. Das Fischen mit Tiroler Hölzl und der Köderfischfang ist verboten. Es dürfen nur künstliche Köder mit Einfachhaken verwendet werden, das sind Blinker, Spinner, Wobbler, Gummifisch und Fliege. Es dürfen nur 2 Salmoniden täglich gefangen werden. Sämtliche Umleitungs- und Nebenbäche sind gesperrt.

 



Penzinger See
ganzjährig freigegeben. Das Eisfischen ist nicht gestattet. Brachsenschonmaß und deren Fangbegrenzung sind aufgehoben. Es darf täglich nur ein Raubfisch gefangen werden.
 


Laimbach
ganzjährig freigegeben
 


Staudhamer See
ganzjährig freigegeben. Das Eisfischen ist nicht gestattet. Es darf täglich nur ein Raubfisch gefangen werden.
 
 
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